Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.parkservice-remscheid.de veröffentlichten Website der Park Service Remscheid GmbH.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 27.06.2025 durch die Park Service Remscheid GmbH durchgeführten BIK-BITV-Selbstbewertung der Website.

Auf Basis der weitestgehenden positiven Ergebnisse aus der Überprüfung ist die Website als in großen Teilen mit der europäischen harmonisierten Norm EN 301549 vereinbar anzusehen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen unvereinbar mit der BITV 2.0: 

  • PDF-Dokumente älteren Datums sind nicht durchgehend barrierefrei. Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch eine solche ersetzt.
  • Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei von uns benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, teilen Sie uns dies gerne per E-Mail an tg.rathaus@parkservice-remscheid.de mit.
  • Je nach Bildschirmauflösung kann es passieren, dass die unteren Verweise auf Kartendienste in der eingebetteten Google Maps-Karte verdeckt werden.
  • Die Bereitstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache ist aus derzeit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen noch nicht erfolgt. Eine Umsetzung wird perspektivisch geprüft.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson per E-Mail oder Telefon mit Betreff „Barriere auf Website melden“ an.

Ombudsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Das Verfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Ombudsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

URL der Ombudsstelle in NRW: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Ombudsstelle unter 0211 855-3451 oder per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.